Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

    Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.

    Beschreibung

    Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ist eine befristete Erklärung, die bestätigt, dass für die antragstellende Person bzw. Gesellschaft momentan keine Steuerrückstände bestehen. Soweit es um die Bestätigung geht, dass keine Rückstände bei Kommunalsteuern bei einer Stadt, einem Markt oder einer Gemeinde bestehen, ist die jeweilige Kommune für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung zuständig.

    Sie wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und die Erlangung gewerberechtlicher Erlaubnisse (§§ 30 ff. Gewerbeordnung) benötigt, z. B. für:

    • die Erteilung einer Konzession für eine Schank- und Speisewirtschaft
    • die Erteilung einer Konzession für eine Spielhalle
    • die Erteilung einer Konzession für ein Taxigewerbe
    • die Erteilung einer Konzession für ein Bewachungsgewerbe
    • die Ausgabe einer Reisegewerbekarte

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Freilassing - Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchener Str. 15

    83395 Freilassing

    Postfachadresse

    Postfach 1620

    83383 Freilassing

    Öffnungszeiten


    Ein Besuch des Rathauses ist vormittags zwischen 8 und 12 Uhr und nachmittags nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um Terminvereinbarung auch für den Vormittag. Die Information ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie von Montag bis Donnerstag zwischen 14 und 16.30 Uhr telefonisch erreichbar (+49 8654 3099-0).

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4242541768269Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8654 3099-0

    Fax: +49 8654 3099-150

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
    • ggf. schriftliche Vollmacht

    Voraussetzungen

    Es dürfen keine Steuerrückstände bei der Stadt, dem Markt oder der Gemeinde bestehen.

    Kosten

    Für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fällt eine Gebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Erteilung der Bestätigung darüber, dass keine sonstigen Steuerrückstände bestehen, sind die Finanzämter zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 13.12.2024

    Stichwörter

    Bescheinigung in Steuersachen

    Sprachversion

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English