Sparkassen; Aufsicht

    Die Regierungen üben unter der Leitung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration die Aufsicht über die Sparkassen aus.

    Beschreibung

    Die Sparkassen in Bayern werden von den Kommunen (Landkreisen, Städten und Zweckverbänden) getragen. Sie sind wirtschaftliche Unternehmen, die im Wettbewerb mit anderen Geldinstituten wie den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken stehen.

    Die Sparkassen in Bayern erfüllen einen öffentlichen Auftrag. Als Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge gewährleisten sie die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, mit Finanzdienstleistungen.

    Als Anstalten des öffentlichen Rechts unterliegen die Sparkassen nicht nur der für alle Banken geltenden Fachaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht, sondern auch einer landesrechtlichen Rechtsaufsicht, die von den Bezirksregierungen ausgeübt wird.

    Die Aufsicht der Regierungen erstreckt sich darauf, dass die Sparkassen die sparkassenrechtlichen Vorschriften und Verwaltungsanordnungen des bayerischen Landesrechts beachten und einhalten. Sie ist als reine Rechtsaufsicht ausgestaltet und darf nur im so genannten öffentlichen Interesse tätig werden. Daher darf sie nicht einschreiten, wenn ein Verbraucher seine Anliegen auch in einem Verfahren vor den Zivil-, Straf- oder Verwaltungsgerichten geltend machen kann.

      Ansprechpartner

      Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten (Reg OFr)

      Adresse

      Hausanschrift

      Ludwigstr. 20

      95444 Bayreuth

      Postfachadresse

      Postfach 110165

      95420 Bayreuth

      Kontakt

      E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

      Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5796072682322Weiterführende Informationen im BayernPortal

      Telefon Festnetz: +49 921 604-0

      Fax: +49 921 604-41258

      Internet

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Rechtsgrundlage(n)

      Hinweise (Besonderheiten)

      Für den Verbraucherschutz in Sparkassenangelegenheiten gibt es drei Anlaufstellen:

      • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): umfassende Hinweise zum Verbraucherschutz
      • Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV): Informationen zur Verbraucherschlichtungsstelle 

      • Beschwerdestelle Bausparkasse: Informationen zur  internen Beschwerdeabteilung der LBS Süd; sollte keine Einigung erzielt werden, kann ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), einem unabhängigen und neutralen Streitschlichter, eingeleitet werden 

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Bayern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.10.2023

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English