Sparkassen; Aufsicht

    Die Regierungen üben unter der Leitung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration die Aufsicht über die Sparkassen aus.

    Beschreibung

    Die Sparkassen in Bayern werden von den Kommunen (Landkreisen, Städten und Zweckverbänden) getragen. Sie sind wirtschaftliche Unternehmen, die im Wettbewerb mit anderen Geldinstituten wie den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken stehen.

    Die Sparkassen in Bayern erfüllen einen öffentlichen Auftrag. Als Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge gewährleisten sie die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, mit Finanzdienstleistungen.

    Als Anstalten des öffentlichen Rechts unterliegen die Sparkassen nicht nur der für alle Banken geltenden Fachaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht, sondern auch einer landesrechtlichen Rechtsaufsicht, die von den Bezirksregierungen ausgeübt wird.

    Die Aufsicht der Regierungen erstreckt sich darauf, dass die Sparkassen die sparkassenrechtlichen Vorschriften und Verwaltungsanordnungen des bayerischen Landesrechts beachten und einhalten. Sie ist als reine Rechtsaufsicht ausgestaltet und darf nur im so genannten öffentlichen Interesse tätig werden. Daher darf sie nicht einschreiten, wenn ein Verbraucher seine Anliegen auch in einem Verfahren vor den Zivil-, Straf- oder Verwaltungsgerichten geltend machen kann.

      Ansprechpartner

      Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 12 – Kommunale Angelegenheiten (Reg NB)

      Adresse

      Hausanschrift

      Regierungsplatz 540

      84028 Landshut

      Postfachadresse

      Postfach

      84023 Landshut

      Öffnungszeiten

      Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

      Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

      Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

      Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

      Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


      Terminvereinbarung

      Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

      Kontakt

      E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de

      Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/132859492634Weiterführende Informationen im BayernPortal

      Telefon Festnetz: +49 871 808-01

      Internet

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

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      Sprachbezeichnung nativ: English

      Rechtsgrundlage(n)

      Hinweise (Besonderheiten)

      Für den Verbraucherschutz in Sparkassenangelegenheiten gibt es drei Anlaufstellen:

      • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): umfassende Hinweise zum Verbraucherschutz
      • Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV): Informationen zur Verbraucherschlichtungsstelle 

      • Beschwerdestelle Bausparkasse: Informationen zur internen Beschwerdeabteilung der LBS Süd; sollte keine Einigung erzielt werden, kann ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), einem unabhängigen und neutralen Streitschlichter, eingeleitet werden 

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Bayern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.09.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English