Regionalplanung; Aufsicht und fachliche Unterstützung der Regionalen Planungsverbände

    Der höheren Landesplanungsbehörde obliegt die Rechts- und Fachaufsicht über die Regionalen Planungsverbände in ihrem Zuständigkeitsbereich. Zudem stellt sie die Regionsbeauftragten, die den Regionalen Planungsverbänden fachlich zuarbeiten.

    Beschreibung

    Regionalplanung ist staatliche Aufgabe. Sie koordiniert die räumliche Entwicklung einer Region und unterliegt dem Anspruch der Nachhaltigkeit. Bayern ist in insgesamt 18 Planungsregionen unterteilt. Die Träger der Regionalplanung sind die Regionalen Planungsverbände, die diese staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis erfüllen.

    Die zuständige höhere Landesplanungsbehörde erfüllt im Bereich der Regionalplanung eine Doppelfunktion: zum einen obliegt ihr die Rechts- und Fachaufsicht über die Regionalen Planungsverbände (u.a. Verbindlicherklärung der Regionalpläne), zum anderen stellt sie den Regionalen Planungsverbänden die erforderlichen Mittel (u.a. sogenannte Regionsbeauftragte zur fachlichen Unterstützung bei der Aufgabenerfüllung zur Verfügung).

    Die Regionsbeauftragten erarbeiten als "Planungsbüros" der Regionalen Planungsverbände die erforderlichen fachlichen Grundlagen für die Verbandsarbeit. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Erstellung der Unterlagen für die Fortschreibung der Regionalpläne, die Ausarbeitung von Stellungnahmen v.a. zu Bauleitplanungen und Raumordnungsverfahren sowie die Koordinierung fachlicher Gutachten.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 24 - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung (Reg OFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 20

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5930294898322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

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    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 29.02.2024

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English