Jagdkataster; Beantragung der Aktualisierung oder eines Auszugs

    Die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erstellen auf Antrag das Jagdkataster für die Jagdgenossenschaft.

    Beschreibung

    Die etwa 7000 Jagdgenossenschaften in Bayern sind gefordert, ein aktuelles Jagdkataster zu führen. Das Jagdkataster kann aus dem Liegenschaftskataster abgeleitet werden und wird auf Antrag der Jagdgenossenschaft vom zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erstellt.

    In Bayern ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Der Grundstückseigentümer nimmt das Jagdrecht als Mitglied einer Jagdgenossenschaft wahr. Beschlüsse der Jagdgenossenschaften erfordern sowohl die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der vertretenen Grundfläche. Das Jagdkataster dient ihnen hierbei als Grundlage. Aus dem Jagdkataster können sie auch auf die Gesamtfläche der bejagbaren Fläche schließen und daraus Folgerungen treffen wie

    • die Zulässigkeit der Teilung eines Gemeinschaftsjagdreviers in mehrere selbständige Jagdreviere
    • die Zulässigkeit einer Mehrzahl von Jagdpächtern und die Anzahl der möglichen Jagderlaubnisse und
    • das Vorliegen der Mindestgröße für ein Gemeinschaftsjagdrevier.

    Darüber hinaus richtet sich nach der Größe der jagdbaren Fläche die Jagdpacht oder die Abschußplanung.

    Ansprechpartner

    Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg (ADBV N)

    Adresse

    Hausanschrift

    Flaschenhofstraße 59

    90402 Nürnberg

    Postanschrift

    Flaschenhofstraße 59

    90402 Nürnberg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@adbv-n.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=43221103241Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/43221103241Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 462595-0

    Fax: +49 911 462595-26

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Berechtigt zum Bezug eines Jagdkatasters sind die Jagdgenossenschaften (vertreten durch den Jagdvorstand) und die Eigentümer von Eigenjagden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Jagdvorstand ist dafür verantwortlich, das Jagdkataster ordnungsgemäß zu führen und aktuell zu halten. Mit dem zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung kann eine jährliche Aktualisierung vereinbart werden.

    Kosten

    Das Produkt Jagdkataster wird nur auf Antrag erstellt und zu einem Pauschalpreis an Jagdgenossenschaften abgegeben:

    • 180 € für den erstmaligen Datenbezug
    • 50 € für die Aktualisierung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung am 30.09.2024

    Stichwörter

    Flurstücke, Jagd, Jagd, Jagdgenossenschaft, Jagderlaubnis, Jagdfläche, Jagdgenossenschaft, Jagdkataster, Jagdrevier, Karte, Liste

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English