Jagdkataster; Beantragung der Aktualisierung oder eines Auszugs
Beschreibung
Die etwa 7000 Jagdgenossenschaften in Bayern sind gefordert, ein aktuelles Jagdkataster zu führen. Das Jagdkataster kann aus dem Liegenschaftskataster abgeleitet werden und wird auf Antrag der Jagdgenossenschaft vom zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erstellt.
In Bayern ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Der Grundstückseigentümer nimmt das Jagdrecht als Mitglied einer Jagdgenossenschaft wahr. Beschlüsse der Jagdgenossenschaften erfordern sowohl die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der vertretenen Grundfläche. Das Jagdkataster dient ihnen hierbei als Grundlage. Aus dem Jagdkataster können sie auch auf die Gesamtfläche der bejagbaren Fläche schließen und daraus Folgerungen treffen wie
- die Zulässigkeit der Teilung eines Gemeinschaftsjagdreviers in mehrere selbständige Jagdreviere
- die Zulässigkeit einer Mehrzahl von Jagdpächtern und die Anzahl der möglichen Jagderlaubnisse und
- das Vorliegen der Mindestgröße für ein Gemeinschaftsjagdrevier.
Darüber hinaus richtet sich nach der Größe der jagdbaren Fläche die Jagdpacht oder die Abschußplanung.
Ansprechpartner
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Cham (ADBV CHA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Ludwigstr. 23
93413 Cham
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag nach Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@adbv-cha.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=06332239236Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/06332239236Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9971 848-6
Fax: +49 9971 848-888
Internet
Voraussetzungen
Berechtigt zum Bezug eines Jagdkatasters sind die Jagdgenossenschaften (vertreten durch den Jagdvorstand) und die Eigentümer von Eigenjagden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Jagdvorstand ist dafür verantwortlich, das Jagdkataster ordnungsgemäß zu führen und aktuell zu halten. Mit dem zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung kann eine jährliche Aktualisierung vereinbart werden.
Kosten
Das Produkt Jagdkataster wird nur auf Antrag erstellt und zu einem Pauschalpreis an Jagdgenossenschaften abgegeben:
- 180 € für den erstmaligen Datenbezug
- 50 € für die Aktualisierung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung am 30.09.2024
Stichwörter
Flurstücke, Jagd, Jagd, Jagdgenossenschaft, Jagderlaubnis, Jagdfläche, Jagdgenossenschaft, Jagdkataster, Jagdrevier, Karte, Liste