Studium der Pharmazie; Beantragung der Anrechnung der praktischen Ausbildung im Ausland

    Sie können die Anrechnung der praktischen Ausbildung im Ausland für das Studium der Pharmazie beantragen.

    Beschreibung

    Die praktische Ausbildung findet nach dem Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung statt.

    Die praktische Ausbildung dauert zwölf Monate, wovon sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke in der Bundesrepublik Deutschland abzuleisten sind. Weitere sechs Monate können wahlweise auch im Ausland in einer öffentlichen Apotheke, einer Krankenhausapotheke, der pharmazeutischen Industrie oder einem Universitätsinstitut abgeleistet werden.

    Zeiten einer außerhalb des Geltungsbereichs der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) abgeleisteten praktischen Ausbildung können – unabhängig davon, ob es sich um ein Praktikum in einem europäischen oder außereuropäischen Land handelt – nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 AAppO bis zu einer Dauer von sechs Monaten auf die praktische Ausbildung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 AAppO angerechnet werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist. Die Gleichwertigkeit ist im Einzelfall anhand der eingereichten Tätigkeitsbeschreibung zu prüfen. Deshalb können hierzu vorab keine verbindlichen Auskünfte erteilt werden.

    Online-Dienst

    Anrechnung praktische Ausbildung im Ausland - Antrag; Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    ID: L100042_140487.-138937

    Beschreibung

    Sie können den Antrag auf Anrechnung der praktischen Ausbildung im Ausland gemäß § 4 i. V. m. § 22 Abs. 1 Nr. 3 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und PsychotherapieReg OB

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39
    80538 München

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    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten


    Telefonzeit (Landesprüfungsamt)
    Montag, Mittwoch, Freitag: 09:00 - 11:00 Uhr 

    Unterlagen können postalisch zugesandt oder persönlich bei der Pforte im Hauptgebäude abgegeben werden. 

    Die Pforte ist zu folgenden Zeiten besetzt:
    Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
    Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr

    Alternativ können Unterlagen auch jederzeit in den Briefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.

    Kontakt

    E-Mail: landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=8487822984381Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8487822984381Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung über die praktische Ausbildung nach Anlage 5 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)

      (siehe unter "Formulare")

    • detailierte Tätigkeitsbeschreibung mit namentlicher Nennung und genauer Titelbezeichnung der Ausbildungsleiterin/des Ausbildungsleiters

      (Apothekerin/Apotheker, Professorin/Professor oder Hochschuldo-zentin/Hochschuldozent), ausgestellt von der Ausbildungsstätte

    Handlungsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    2-4 Wochen

    Kosten

    30,00 EUR zzgl. Auslagen für Postversand

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 12.02.2026

    Hinweise für Bayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 25.09.2025

    Sprachversion

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