DigitalPakt Schule 2019 bis 2024; Beantragung einer Förderung für die digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen
Schulen können eine Förderung für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur (dBIR) beantragen (z.B. für digitale Schulgebäudevernetzung, vollständige WLAN-Ausleuchtung der Unterrichtsräume oder Anzeige- und Interaktionsgeräte).
Beschreibung
Zweck
Zweck der Förderung ist es, trägerneutral lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Bildungsinfrastrukturen an den bayerischen Schulen zu etablieren sowie vorhandene Strukturen zu optimieren.
Gegenstand
Für die Herstellung optimaler Bedingungen für das digitale Lernen und Lehren kann mit Hilfe der Fördermittel die digitale Schulhausvernetzung (einschl. WLAN-Infrastruktur) aufgebaut bzw. verbessert, die digitalen Lehr-Lern-Infrastrukturen (z. B. pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen) aufgebaut bzw. weiterentwickelt sowie Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. Dokumentenkameras, Beamer), digitale Arbeitsgeräte (z. B. Arbeitsplatzrechner , Diagnose- und Messgeräte) und in gewissem Umfang schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks, Tablets) beschafft werden.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind
- Ausgaben für IT-Ausstattung,
- Miet-, Mietkauf- und Leasing-Ausgaben für IT-Ausstattung,
- bauliche Maßnahmen zur kabelgebundenen Netzanbindung der Unterrichtsräume sowie zum Aufbau und zur Inbetriebnahme beschaffter Ausstattungsgegenstände und
- investive Begleitmaßnahmen, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mit den oben genannten Investitionsmaßnahmen besteht.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) im Rahmen einer Anteilfinanzierung.
Der Fördersatz beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag der staatlichen Zuwendungen für die gesamte Laufzeit des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 ist je Schulaufwandsträger festgelegt (= Höchstbetrag der staatlichen Förderung Anlage zur dBIR) (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Ansprechpartner
Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung (Reg OPf)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
93039 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Kontakt
E-Mail: wirtschaft@reg-opf.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9837174945101Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 5680-0
Fax: +49 941 5680-1199
Internet
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80327 München
Öffnungszeiten
Gesprächstermine nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=34776951178Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34776951178Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2186-0
Fax: +49 89 2186-2800
Internet
Voraussetzungen
Um Fördermittel schulische Investitionsmaßnahmen zu erhalten, ist ein schuleigenes Medienkonzept notwendig, welches alle Maßnahmen der Medienbildung einer Schule (fachlich-pädagogisches Einsatzkonzept, Fortbildungsplanung, Ausstattungsplan) enthält. Außerdem aktualisieren die Schulen einmal je Quartal ihre Daten in der Umfrage zur IT-Ausstattung bayerischer Schulen der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP).
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Oktober 2021, Az. I.7-BS4400.27/330/24
Verfahrensablauf
Der bzw. die Förderanträge sind vom jeweiligen Schulaufwandsträger ausschließlich elektronisch unter Verwendung der zentral bereitgestellten Antragsmappe unter digitalpakt-schule@stmuk.bayern.de beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus und zugleich bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Die zuständige Regierung bewilligt die Zuwendung durch Zuwendungsbescheid unter Festsetzung der vorläufigen Zuwendungshöhe.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
In der Förderrichtlinie "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen" (dBIR) ist eine generelle Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ab dem 17.05.2019 erteilt worden (zeitgleich zum Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024).
Weitere Informationen
- DigitalPakt Schule - Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen
- Digitalbudget - Digitale Klassenzimmer für Bayerns Schulen
Hinweise, Formulare und Anlagen zur Verwendungsbestätigung werden auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus bereitgestellt.
- DigitalPakt Schule - Förderrichtlinie zum „Sonderbudget Leihgeräte“ (SoLe)
- Bereitstellung von Lehrerdienstgeräten - Richtlinie zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten - Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ (SoLD)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 16.07.2024