Gewerbliche Segelflüge; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung
Betreiber, die gewerbliche Flüge mit Segelflugzeugen, d. h. Flüge gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen anbieten, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung (Declaration) gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Die Abgabe der Erklärung hat vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erfolgen.
Durch Abgabe der Erklärung bestätigen die Betreiber, dass sie
- über die Befähigung und die Mittel zur Wahrnehmung der mit dem Betrieb des Segelflugzeugs verbundenen Verantwortlichkeiten verfügen und
- die einschlägigen Anforderungen des Anhangs V der Verordnung (EU) Nr. 2018/1139 und die Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/1976 erfüllen.
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Ansprechpartner
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Flughafenstr. 118
90411 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/181413191674Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 52700-0
Fax: +49 911 364446
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Abgabe der Erklärung hat vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von der Behörde regelmäßig durch Audits überprüft.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 07.12.2023