Straßenausbaupauschalen; Festsetzung
Nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge werden die Gemeinden bei Straßenausbaubeitragsmaßnahmen mit neuen staatlichen Zuweisungen in Form von Straßenausbaupauschalen unterstützt.
Beschreibung
Gemeinden erhalten zu Straßenausbaubeitragsmaßnahmen im Sinn des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 Kommunalabgabengesetz (Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, in der Baulast der Gemeinden stehenden Teilen von Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung) pauschale Zuweisungen in Form von Straßenausbaupauschalen. Die Mittel dürfen auch für investive Maßnahmen an Erschließungsanlagen verwendet werden, bei denen am 1. April 2021 seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind.
Die Mittel für die Straßenausbaupauschalen werden nach dem Verhältnis der Siedlungsflächen verteilt; die maßgebenden Siedlungsflächen werden dem Statistischen Bericht des Bayerischen Landesamtes für Statistik "Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung" entnommen, der jährlich fortgeschrieben wird.
Die Mindestpauschale beträgt 10.000 Euro.
Für die Festsetzung der Straßenausbaupauschalen ist das Landesamt für Statistik (Festsetzungsbehörde) zuständig.
Ansprechpartner
Bayerisches Landesamt für Statistik (LfStat)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
90725 Fürth
Kontakt
E-Mail: poststelle@statistik.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=7768614386112Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7768614386112Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 98208-0
Fax: +49 911 98208-6131
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 13h Bayerisches Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz - BayFAG)
- § 15 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Bayerische Durchführungsverordnung Finanzausgleichsgesetz - FAGDV)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Das Landesamt für Statistik setzt die Straßenausbaupauschalen fest. Die Mittel werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres ausbezahlt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 02.12.2024