Zuweisung von Straßenausbaupauschalen Bewilligung

    Straßenausbaupauschalen; Festsetzung

    Nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge werden die Gemeinden bei Straßenausbaubeitragsmaßnahmen mit neuen staatlichen Zuweisungen in Form von Straßenausbaupauschalen unterstützt.

    Beschreibung

    Gemeinden erhalten zu Straßenausbaubeitragsmaßnahmen im Sinn des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 Kommunalabgabengesetz (Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, in der Baulast der Gemeinden stehenden Teilen von Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung) pauschale Zuweisungen in Form von Straßenausbaupauschalen. Die Mittel dürfen auch für investive Maßnahmen an Erschließungsanlagen verwendet werden, bei denen am 1. April 2021 seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind.

    Die Mittel für die Straßenausbaupauschalen werden nach dem Verhältnis der Sied­lungsflächen verteilt; die maßgebenden Siedlungsflächen werden dem Statistischen Bericht des Bayerischen Landesamtes für Statistik "Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung" entnommen, der jährlich fortgeschrieben wird.

    Die Mindestpauschale beträgt 10.000 Euro.

    Für die Festsetzung der Straßenausbaupauschalen ist das Landesamt für Statistik (Festsetzungsbehörde) zuständig.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Statistik (LfStat)

    Adresse

    Hausanschrift

    Nürnberger Str. 95

    90762 Fürth

    Postanschrift

    90725 Fürth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@statistik.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=7768614386112Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7768614386112Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 98208-0

    Fax: +49 911 98208-6131

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Das Landesamt für Statistik setzt die Straßenausbaupauschalen fest. Die Mittel werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres ausbezahlt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English