Feuerwehr-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung; Einreichung eines Vorschlags
Beschreibung
Das Feuerwehr-Ehrenzeichen wird vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration als Dienstzeitauszeichnung
- als Ehrenzeichen zweiter Klasse für 25-jährige,
- als Ehrenzeichen erster Klasse für 40-jährige und
- als Großes Ehrenzeichen für 50-jährige
aktive Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder bei einer Werkfeuerwehr verliehen.
Bei einer Freiwilligen Feuerwehr ist maßgebend, wie lange der Feuerwehrdienstleistende der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr angehörte und aktiven Dienst - gegebenenfalls mit Unterbrechungen - geleistet hat. Dienstzeiten bei außerbayerischen Feuerwehren sind anrechenbar, wenn sie nachgewiesen werden. Wehrdienst, Elternzeit, Schwangerschaft oder eine nachgewiesene Krankheit gelten nicht als Unterbrechung.
Die Dienstzeitauszeichnungen werden in Landkreisen durch die Landräte, in kreisfreien Gemeinden durch die Oberbürgermeister ausgehändigt, möglichst in Feuerwehrversammlungen. Die Aushändigung kann auch durch eine von diesen beauftragte Person erfolgen. Die Form soll dem Anlass angemessenen sein.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Hof (LRA HO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3260
95004 Hof
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Die Annahmezeiten in der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle enden jeweils eine halbe Stunde vor Schluss der allgemeinen Öffnungszeiten.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-hof.de
De-Mail: info@landkreis-hof.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=71331434409Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/71331434409Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9281 57-0
Fax: +49 9281 58-340
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 2 Abs. 1 Satz 1 Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG)
- Vollzug des Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-EhrenzeichengesetzesBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 08. März 2013, zuletzt durch Bekanntmachung vom 06. Juni 2018 geändert.
Verfahrensablauf
Die Verleihung der Dienstzeitauszeichnungen können vorschlagen:
- die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren für deren Mitglieder,
- die Gemeinden für die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren,
- die Landratsämter für die Kreisbrandräte, die Kreisbrandinspektoren und die Kreisbrandmeister,
- die Betriebsleiter für Angehörige der Werkfeuerwehren.
Die Vorschläge der Kommandanten und der Betriebsleiter sind den Landratsämtern über die Gemeinden vorzulegen. Die Gemeinde reicht Vorschläge an die Kreisverwaltungsbehörde weiter.
Fristen
Vorschläge für die Verleihung der Dienstzeitauszeichnungen sind der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde rechtzeitig vor dem vorgesehenen Zeitpunkt der Aushändigung vorzulegen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 25.04.2024