Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie; Beantragung einer Zweitschrift eines Zeugnisses

    Wenn Sie Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studiert haben und Ihr Zeugnis verloren haben, können Sie eine Zweitschrift beantragen.

    Beschreibung

    Nach Verlust eines Zeugnisses kann die Ausstellung einer Zweitschrift beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten


    Telefonzeit
    Montag, Mittwoch, Freitag: 09:00 - 11:00 Uhr 

    Unterlagen können postalisch zugesandt oder persönlich bei der Pforte im Hauptgebäude abgegeben werden. 

    Die Pforte ist zu folgenden Zeiten besetzt:
    Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
    Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr

    Alternativ können Unterlagen auch jederzeit in den Briefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.

    Kontakt

    E-Mail: landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8487822984381Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verfahrensablauf

    Die Zeugniszweitschrift für den Studiengang Pharmazie kann formlos per E-Mail beim Landesprüfungsamt beantragt werden.

    Zeugniszweitschriften in der Humanmedizin und Zahnmedizin sind bei dem medizinischen Prüfungsamt an der jeweiligen Universität zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    2-4 Wochen

    Kosten

    Für die Ausstellung von Zweitschriften ist nach dem Bayerischen Kostengesetz eine Verwaltungsgebühr zwischen 20 EUR und 100 EUR abhängig vom Verwaltungsaufwand zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Zweitschrift wird nur nach Verlust des Originals ausgestellt. Nach der Ausstellung wird das Original für ungültig erklärt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 27.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English