Approbation als Tierarzt

    Tierarzt/Tierärztin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

    Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.

    Beschreibung

    Wenn Sie den tierärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Tierarzt/Tierärztin zu verzichten.

    Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landestierärztekammer.

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Approbationsurkunde im Original

    Voraussetzungen

    Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie das ausgefüllte Formular (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.

    Die Regierung von Oberbayern ist zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben; die Regierung von Unterfranken ist zuständig für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 08.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English