Certificate of good standing Ausstellung

    Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland

    Wenn Sie im Ausland als Psychotherapeut/in tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Certificate of good standing).

    Beschreibung

    Mit dem Certificate of good standing wird die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Berufs des Psychotherapeuten, des psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland nachgewiesen. Das Certificate of good standing bestätigt außerdem, dass keine berufsrechtlichen Verfahren eingeleitet und keine berufsrechtlichen Maßnahmen getroffen worden sind.

    Wenn Sie Ihre Berufstätigkeit in Oberbayern, Niederbayern, Schwaben oder in der Oberpfalz ausüben bzw. ausgeübt haben und den Beruf zukünftig im Ausland ausüben möchten, ist die Regierung von Oberbayern für die Ausstellung des Certificate of good standing zuständige Behörde. Bei Berufstätigkeit in den anderen bayerischen Regierungsbezirken liegt die Zuständigkeit bei der Regierung von Unterfranken.

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis der Belegart „O“
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Psychotherapeutenkammer Bayern

      (Original oder in Form einer in Deutschland amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie)

    • Approbationsurkunde

      (Kopie, die von einer deutschen siegelführenden Behörde oder einer/einem deutschen Notar/in beglaubigt wurde)

    Voraussetzungen

    Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Waren Sie in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken psychotherapeutisch tätig, ist die Regierung von Unterfranken zuständig, ansonsten die Regierung von Oberbayern.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Certificate of good standing kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

    Kosten

    • Certificate of good standing einsprachig (Sprache deutsch): 60,00 EUR
    • Certificate of good standing zweisprachig (Sprachen deutsch und englisch): 80,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English