Private Förderschulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften

    Privat angestelltes Lehrpersonal an Förderschulen, für das der private Schulträger Personalkostenersatz erhalten kann, bedarf der schulaufsichtlichen Genehmigung.

    Beschreibung

    An privaten Förderschulen arbeiten grundsätzlich vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für diese Schulart. Es arbeiten dort aber auch Lehrkräfte anderer Schularten sowie weiteres sonderpädagogisches Personal (z. B. Heilpädagogen/Heilpädagoginnen, Heilerziehungspfleger/innen, Erzieher/innen).

    Die schulaufsichtliche Genehmigung dieses Lehrpersonals dient der Feststellung und Sicherstellung der Qualität des Unterrichts. Die Genehmigung kann befristet oder unbefristet erteilt werden.

    Keiner schulaufsichtlichen Genehmigung bedürfen privat angestellte Pflegekräfte und privates Verwaltungspersonal an privaten Förderschulen.

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • für Lehrkraft für Sonderpädagogik, Lehrkraft, Fachlehrkraft, Religionslehrkraft

      • Lebenslauf
      • Zeugnisse/Ausbildungsnachweise
      • erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG
      • Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
      • Arbeitsvertrag
      • Abstellungsvertrag bzw. Missio Canonica/Vocatio (zusätzlich für Religionslehrkräfte)
      • Nachweis des Masernschutzes
      1. für Heilpädagoginnen und -pädagogen im Förderschuldienst/sonstiges Personal

        • Lebenslauf
        • Zeugnisse/Ausbildungsnachweise
        • erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG
        • Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
        • Arbeitsvertrag
        • Nachweis des Masernschutzes
      2. für Verwaltungsangestellte, Differenzierungskräfte und Pflegekräfte

        • Lebenslauf
        • Zeugnisse/Ausbildungsnachweise
        • erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG
        • Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
        • Nachweis des Masernschutzes

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      Einlegung eines Widerspruchs

      Verfahrensablauf

      Es muss ein schriftlicher Antrag des Schulträgers auf schulaufsichtliche Genehmigung für jede Lehrkraft bei der Regierung desjenigen Regierungsbezirkes, in dem die private Förderschule ihren Standort hat, gestellt werden.

      Die Bearbeitung der Anträge erfolgt bei der zuständigen Regierung.

      Fristen

      Der Antrag muss rechtzeitig vor dem geplanten Einsatz der Lehrkraft gestellt werden.

      Bearbeitungsdauer

      Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und der Anzahl der Anträge, die bei der jeweils zuständigen Regierung eingehen.

      Kosten

      Für Unterrichtsgenehmigungen zum Einsatz an Realschulen und Fachoberschulen zur sonderpädagogischen Förderung fallen für den Schulträger Kosten für die befristete und unbefristete schulaufsichtliche Genehmigung an.

      Gültigkeitsgebiet

      Bayern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 05.02.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English