Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften
Beschreibung
An privaten beruflichen Schulen sowie privaten Grund- und Mittelschulen arbeiten grundsätzlich vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für die jeweilige Schulart. Es arbeiten dort aber auch Lehrkräfte, die nicht voll für diese Schulart ausgebildet sind, z. B. Lehrkräfte anderer Schularten. Auch Personen ohne Lehramtsausbildung kann eine Unterrichtsgenehmigung für private Schulen erteilt werden, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung sowie Prüfungen nachgewiesen werden, die der Ausbildung und den Prüfungen der Lehrkräfte an den entsprechenden öffentlichen Schulen gleichartig sind oder ihnen im Wert gleichkommen.
Ansprechpartner
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 40.2 – Grund- und Mittelschulen - Personal, Organisation (Reg NB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/340859436635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 808-01
Internet
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 42.1 – Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen (Reg NB)
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Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/407970544635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 808-01
Internet
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 42.2 – Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen (Reg NB)
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
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Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/441526098635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 808-01
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erforderliche Unterlagen
- Zeugnisse über Ausbildung und berufliche Tätigkeit (in Kopie)
- tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über Ausbildungsstätten, Ausbildungsdauer und Prüfungen sowie bisherige Tätigkeiten
- Dienstvertrag (Arbeitsvertrag oder Honorarvertrag) in Kopie
- erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) gemäß § 30 bzw. § 30 a BZRG
- Selbstauskunft zu Straf- und Ermittlungsverfahren
- Genehmigung der nebenamtlichen Tätigkeit durch den Dienstherrn (falls erforderlich)
- Teilnahmebestätigungen der pädagogischen Fortbildungsmaßnahmen (bei unbefristeter Tätigkeit)
- ggf. Unterrichtsgenehmigung aus einem anderen Regierungsbezirk in Kopie
- sonstige antragsrelevanten Unterlagen (z. B. Abstellungsvertrag, Missio canonica/Vocatio)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese können bei der jeweiligen Regierung erfragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 20.03.2024