Radioaktive Stoffe; Meldung eines Funds
Beschreibung
Nachdem Sie nicht wissen können, ob in der Verpackung oder dem Behälter wirklich radioaktive Stoffe sind, berühren Sie den Fund nicht, halten Sie vorsichtshalber Abstand und informieren Sie bitte die nächste Polizeidienststelle. Die Polizei wird dann alles Weitere veranlassen (evtl. Absperrung und Information der zuständigen Stellen).
Als atomrechtliche Aufsichtsbehörde ist für den Fund radioaktiver Stoffe in Bayern das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Die Meldungen nimmt die nächstgelegene Polizeidienststelle entgegen.
Ansprechpartner
Polizeiinspektion Nördlingen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Reimlinger Straße 7
86720 Nördlingen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92110583113Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9081 2956-40
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.05.2024