Radioaktive Stoffe; Meldung eines Funds
Beschreibung
Nachdem Sie nicht wissen können, ob in der Verpackung oder dem Behälter wirklich radioaktive Stoffe sind, berühren Sie den Fund nicht, halten Sie vorsichtshalber Abstand und informieren Sie bitte die nächste Polizeidienststelle. Die Polizei wird dann alles Weitere veranlassen (evtl. Absperrung und Information der zuständigen Stellen).
Als atomrechtliche Aufsichtsbehörde ist für den Fund radioaktiver Stoffe in Bayern das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Die Meldungen nimmt die nächstgelegene Polizeidienststelle entgegen.
Ansprechpartner
Polizeiinspektion Zusmarshausen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schloßplatz 4
86441 Zusmarshausen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88777273108Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8291 1890-0
Fax: +49 8291 1890-40
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.05.2024