Radioaktive Stoffe; Meldung eines Funds

    Was ist zu tun, wenn Sie eine Verpackung oder einen Behälter mit dem Strahlenwarnzeichen schwarzes ''Flügelrad auf gelbem Grund" finden?

    Beschreibung

    Nachdem Sie nicht wissen können, ob in der Verpackung oder dem Behälter wirklich radioaktive Stoffe sind, berühren Sie den Fund nicht, halten Sie vorsichtshalber Abstand und informieren Sie bitte die nächste Polizeidienststelle. Die Polizei wird dann alles Weitere veranlassen (evtl. Absperrung und Information der zuständigen Stellen).

    Als atomrechtliche Aufsichtsbehörde ist für den Fund radioaktiver Stoffe in Bayern das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Die Meldungen nimmt die nächstgelegene Polizeidienststelle entgegen.

    Ansprechpartner

    Polizeiinspektion Zusmarshausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 4

    86441 Zusmarshausen

    Postanschrift

    Schloßplatz 4

    86441 Zusmarshausen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88777273108Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8291 1890-0

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English