Radioaktive Stoffe; Meldung eines Funds
Beschreibung
Nachdem Sie nicht wissen können, ob in der Verpackung oder dem Behälter wirklich radioaktive Stoffe sind, berühren Sie den Fund nicht, halten Sie vorsichtshalber Abstand und informieren Sie bitte die nächste Polizeidienststelle. Die Polizei wird dann alles Weitere veranlassen (evtl. Absperrung und Information der zuständigen Stellen).
Als atomrechtliche Aufsichtsbehörde ist für den Fund radioaktiver Stoffe in Bayern das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Die Meldungen nimmt die nächstgelegene Polizeidienststelle entgegen.
Ansprechpartner
Polizeiinspektion Bad Neustadt a.d.Saale
Adresse
Hausanschrift
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Am Zollberg 1
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00221754101Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9771 606-0
Fax: +49 9771 606-169
Internet
Polizeistation Bad Königshofen i.Grabfeld
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hans-Dietrich-Straße 2
97631 Bad Königshofen i.Grabfeld
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33777308101Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9761 906-169
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.05.2024