Radioaktive Stoffe; Meldung eines Funds
Beschreibung
Nachdem Sie nicht wissen können, ob in der Verpackung oder dem Behälter wirklich radioaktive Stoffe sind, berühren Sie den Fund nicht, halten Sie vorsichtshalber Abstand und informieren Sie bitte die nächste Polizeidienststelle. Die Polizei wird dann alles Weitere veranlassen (evtl. Absperrung und Information der zuständigen Stellen).
Als atomrechtliche Aufsichtsbehörde ist für den Fund radioaktiver Stoffe in Bayern das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Die Meldungen nimmt die nächstgelegene Polizeidienststelle entgegen.
Ansprechpartner
Polizeiinspektion Freyung
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Rot-Kreuz-Weg 1
94078 Freyung
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Fax: +49 8551 9607-140
Internet
Polizeistation Waldkirchen
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Ratzinger Weg 22
94065 Waldkirchen
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1698173468105Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 8581 986566-40
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.05.2024