Radioaktive Stoffe; Meldung eines Funds
Beschreibung
Nachdem Sie nicht wissen können, ob in der Verpackung oder dem Behälter wirklich radioaktive Stoffe sind, berühren Sie den Fund nicht, halten Sie vorsichtshalber Abstand und informieren Sie bitte die nächste Polizeidienststelle. Die Polizei wird dann alles Weitere veranlassen (evtl. Absperrung und Information der zuständigen Stellen).
Als atomrechtliche Aufsichtsbehörde ist für den Fund radioaktiver Stoffe in Bayern das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Die Meldungen nimmt die nächstgelegene Polizeidienststelle entgegen.
Ansprechpartner
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86177 Augsburg
Kontakt
E-Mail: poststelle@lfu.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07220655338Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07220655338Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 9071-0
Fax: +49 821 9071-5556
Internet
Polizeiinspektion Deggendorf
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1550
94455 Deggendorf
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8110821625Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 991 3896-0
Fax: +49 991 3896-140
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.05.2024