Radioaktive Stoffe; Meldung eines Funds

    Was ist zu tun, wenn Sie eine Verpackung oder einen Behälter mit dem Strahlenwarnzeichen schwarzes ''Flügelrad auf gelbem Grund" finden?

    Beschreibung

    Nachdem Sie nicht wissen können, ob in der Verpackung oder dem Behälter wirklich radioaktive Stoffe sind, berühren Sie den Fund nicht, halten Sie vorsichtshalber Abstand und informieren Sie bitte die nächste Polizeidienststelle. Die Polizei wird dann alles Weitere veranlassen (evtl. Absperrung und Information der zuständigen Stellen).

    Als atomrechtliche Aufsichtsbehörde ist für den Fund radioaktiver Stoffe in Bayern das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Die Meldungen nimmt die nächstgelegene Polizeidienststelle entgegen.

    Ansprechpartner

    Polizeiinspektion Eichstätt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kipfenberger Straße 2b

    85072 Eichstätt

    Postanschrift

    Kipfenberger Straße 2b

    85072 Eichstätt

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7110898459Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8421 9770-0

    Fax: +49 8421 9770-109

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    Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)

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    Hausanschrift

    Bürgermeister-Ulrich-Str. 160

    86179 Augsburg

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    E-Mail: poststelle@lfu.bayern.de

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.05.2024

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English