Radioaktive Stoffe; Meldung eines Funds

    Was ist zu tun, wenn Sie eine Verpackung oder einen Behälter mit dem Strahlenwarnzeichen schwarzes ''Flügelrad auf gelbem Grund" finden?

    Beschreibung

    Nachdem Sie nicht wissen können, ob in der Verpackung oder dem Behälter wirklich radioaktive Stoffe sind, berühren Sie den Fund nicht, halten Sie vorsichtshalber Abstand und informieren Sie bitte die nächste Polizeidienststelle. Die Polizei wird dann alles Weitere veranlassen (evtl. Absperrung und Information der zuständigen Stellen).

    Als atomrechtliche Aufsichtsbehörde ist für den Fund radioaktiver Stoffe in Bayern das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Die Meldungen nimmt die nächstgelegene Polizeidienststelle entgegen.

    Ansprechpartner

    Polizeiinspektion Ingolstadt

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    Esplanade 40

    85049 Ingolstadt

    Postanschrift

    Esplanade 40

    85049 Ingolstadt

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4444250419Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 841 9343-0

    Fax: +49 841 9343-2419

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    Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)

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    Bürgermeister-Ulrich-Str. 160

    86179 Augsburg

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    86177 Augsburg

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    E-Mail: poststelle@lfu.bayern.de

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07220655338Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.05.2024

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English