Öffentliche Wasserversorgung Sicherstellung

    Wasserversorgung; Sicherstellung

    Die öffentliche Versorgung der Haushalte mit Trinkwasser als eine Leistung der Daseinsvorsorge erfolgt durch die Kommunen, Kommunalbetriebe (Wasserversorgungsunternehmen) oder kommunale Zweckverbände.

    Beschreibung

    Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis (Art. 57 Abs. 2 Gemeindeordnung).

    Die Kommunen und Zweckverbände regeln über Satzungen den Umgriff ihres Versorgungsgebietes sowie die Höhe der Wasserversorgungsbeiträge und -gebühren. In den Versorgungsgebieten besteht i.d.R. ein Anschluss- und Benutzungszwang.

    Haben Sie Fragen zum Wasseranschluss (z. B. Grundstücksanschluss, Gartenanschluss), zu Beiträgen und Gebühren oder zur Qualität Ihres Trinkwassers, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde oder Ihre Stadt.

    In Fachfragen der Trinkwasserhygiene wenden Sie sich bitte an die Gesundheitsabteilung Ihres Landratsamtes.

    Weiterführende Informationen finden Sie außerdem unter "Verwandte Themen".

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Monheim - Hauptamt - Geschäftsleitung (FB1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 23

    86653 Monheim

    Postanschrift

    Marktplatz 23

    86653 Monheim

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:15 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:15 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:15 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:15 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: hauptamt@vg-monheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/596846444915Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9091 9091-0

    Fax: +49 9091 9091-44

    Internet

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.03.2024

    Stichwörter

    Gartenanschluss; Grundstücksanschluss; Hausanschluss; Trinkwasserqualität;, Hygienevorschriften; Anschluss- und Benutzungszwang; Trinkwasserhygiene, Wasserversorgungsleitung, Wasserversorgungsbeiträge, Wasserversorgungsgebühren;

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