Wasserversorgung; Sicherstellung
Beschreibung
Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis (Art. 57 Abs. 2 Gemeindeordnung).
Die Kommunen und Zweckverbände regeln über Satzungen den Umgriff ihres Versorgungsgebietes sowie die Höhe der Wasserversorgungsbeiträge und -gebühren. In den Versorgungsgebieten besteht i.d.R. ein Anschluss- und Benutzungszwang.
Haben Sie Fragen zum Wasseranschluss (z. B. Grundstücksanschluss, Gartenanschluss), zu Beiträgen und Gebühren oder zur Qualität Ihres Trinkwassers, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde oder Ihre Stadt.
In Fachfragen der Trinkwasserhygiene wenden Sie sich bitte an die Gesundheitsabteilung Ihres Landratsamtes.
Weiterführende Informationen finden Sie außerdem unter "Verwandte Themen".
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Monheim - Hauptamt - Geschäftsleitung (FB1)
Adresse
Hausanschrift
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Marktplatz 23
86653 Monheim
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:15 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:15 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:15 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:15 Uhr
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E-Mail: hauptamt@vg-monheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/596846444915Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9091 9091-44
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 14.11.2024
Stichwörter
Gartenanschluss; Grundstücksanschluss; Hausanschluss; Trinkwasserqualität;, Hygienevorschriften; Anschluss- und Benutzungszwang; Trinkwasserhygiene, Wasserversorgungsleitung, Wasserversorgungsbeiträge, Wasserversorgungsgebühren;