Wasserversorgung; Sicherstellung
Beschreibung
Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis (Art. 57 Abs. 2 Gemeindeordnung).
Die Kommunen und Zweckverbände regeln über Satzungen den Umgriff ihres Versorgungsgebietes sowie die Höhe der Wasserversorgungsbeiträge und -gebühren. In den Versorgungsgebieten besteht i.d.R. ein Anschluss- und Benutzungszwang.
Haben Sie Fragen zum Wasseranschluss (z. B. Grundstücksanschluss, Gartenanschluss), zu Beiträgen und Gebühren oder zur Qualität Ihres Trinkwassers, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde oder Ihre Stadt.
In Fachfragen der Trinkwasserhygiene wenden Sie sich bitte an die Gesundheitsabteilung Ihres Landratsamtes.
Weiterführende Informationen finden Sie außerdem unter "Verwandte Themen".
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Euerbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
97502 Euerbach
Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@euerbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=81441891550Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/81441891550Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9726 9155-0
Fax: +49 9726 9155-500
Internet
Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bergstr. 4
97490 Poppenhausen
Kontakt
E-Mail: walter.weinig@rmg-poppenhausen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5739393185110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9725 700131
Fax: +49 9725 700133
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.03.2024
Stichwörter
Gartenanschluss; Grundstücksanschluss; Hausanschluss; Trinkwasserqualität;, Hygienevorschriften; Anschluss- und Benutzungszwang; Trinkwasserhygiene, Wasserversorgungsleitung, Wasserversorgungsbeiträge, Wasserversorgungsgebühren;