Öffentliche Wasserversorgung Sicherstellung

    Wasserversorgung; Sicherstellung

    Die öffentliche Versorgung der Haushalte mit Trinkwasser als eine Leistung der Daseinsvorsorge erfolgt durch die Kommunen, Kommunalbetriebe (Wasserversorgungsunternehmen) oder kommunale Zweckverbände.

    Beschreibung

    Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis (Art. 57 Abs. 2 Gemeindeordnung).

    Die Kommunen und Zweckverbände regeln über Satzungen den Umgriff ihres Versorgungsgebietes sowie die Höhe der Wasserversorgungsbeiträge und -gebühren. In den Versorgungsgebieten besteht i.d.R. ein Anschluss- und Benutzungszwang.

    Haben Sie Fragen zum Wasseranschluss (z. B. Grundstücksanschluss, Gartenanschluss), zu Beiträgen und Gebühren oder zur Qualität Ihres Trinkwassers, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde oder Ihre Stadt.

    In Fachfragen der Trinkwasserhygiene wenden Sie sich bitte an die Gesundheitsabteilung Ihres Landratsamtes.

    Weiterführende Informationen finden Sie außerdem unter "Verwandte Themen".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Marktredwitz

    Adresse

    Hausanschrift

    Egerstraße 2

    95615 Marktredwitz

    Postanschrift

    Egerstraße 2

    95615 Marktredwitz

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: verwaltung@marktredwitz.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=53664541458Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/53664541458Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9231 501-0

    Fax: +49 9231 501-174

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.03.2024

    Stichwörter

    Gartenanschluss; Grundstücksanschluss; Hausanschluss; Trinkwasserqualität;, Hygienevorschriften; Anschluss- und Benutzungszwang; Trinkwasserhygiene, Wasserversorgungsleitung, Wasserversorgungsbeiträge, Wasserversorgungsgebühren;

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English