Öffentliche Wasserversorgung Sicherstellung

    Wasserversorgung; Sicherstellung

    Die öffentliche Versorgung der Haushalte mit Trinkwasser als eine Leistung der Daseinsvorsorge erfolgt durch die Kommunen, Kommunalbetriebe (Wasserversorgungsunternehmen) oder kommunale Zweckverbände.

    Beschreibung

    Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis (Art. 57 Abs. 2 Gemeindeordnung).

    Die Kommunen und Zweckverbände regeln über Satzungen den Umgriff ihres Versorgungsgebietes sowie die Höhe der Wasserversorgungsbeiträge und -gebühren. In den Versorgungsgebieten besteht i.d.R. ein Anschluss- und Benutzungszwang.

    Haben Sie Fragen zum Wasseranschluss (z. B. Grundstücksanschluss, Gartenanschluss), zu Beiträgen und Gebühren oder zur Qualität Ihres Trinkwassers, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde oder Ihre Stadt.

    In Fachfragen der Trinkwasserhygiene wenden Sie sich bitte an die Gesundheitsabteilung Ihres Landratsamtes.

    Weiterführende Informationen finden Sie außerdem unter "Verwandte Themen".

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Hallerndorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Seckendorf-Str. 10

    91352 Hallerndorf

    Postanschrift

    Von-Seckendorf-Str. 10

    91352 Hallerndorf

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@hallerndorf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/68552859581Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9545 4439-0

    Fax: +49 9545 4439-199

    Internet

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    Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 27

    91330 Eggolsheim

    Postanschrift

    Hauptstr. 27

    91330 Eggolsheim

    Kontakt

    E-Mail: hubert@eggolsheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3441282644109Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9545 444171

    Fax: +49 9545 4446171

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.03.2024

    Stichwörter

    Gartenanschluss; Grundstücksanschluss; Hausanschluss; Trinkwasserqualität;, Hygienevorschriften; Anschluss- und Benutzungszwang; Trinkwasserhygiene, Wasserversorgungsleitung, Wasserversorgungsbeiträge, Wasserversorgungsgebühren;

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