Abwasserentsorgung; Durchführung
Beschreibung
Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.
Damit die Gemeinden und Städte das Abwasser erfassen und die Anforderungen einhalten können, regeln sie den Umgriff des zu kanalisierenden Gemeindegebiets sowie die Anforderungen an die Art und Beschaffenheit des von den Haushalten und den Gewerbebetrieben in die Kanalisation einzuleitenden Abwassers durch die gemeindliche Entwässerungssatzung. In der Beitrags- und Gebührensatzung wird die Finanzierung der Abwasseranlagen über (einmalige) Beiträge und (laufende) Gebühren geregelt. In denjenigen Bereichen des Gemeindegebiets, in denen keine öffentliche Abwasserkanalisation errichtet wird, ist die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung Aufgabe der Grundstückseigentümer und erfolgt meist über Kleinkläranlagen.
Haben Sie Fragen zur Abwasserbeseitigung (Kanalanschlussmöglichkeiten, Anschluss- und Benutzungszwang, Höhe der Beiträge und Gebühren, Abwasserreinigung, Ablaufwerte der Kläranlage etc.), so wenden Sie sich am besten zunächst an Ihre Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Oberndorf a.Lech - Bauhof (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Eggelstetter Str. 3 a
86698 Oberndorf a. Lech
Kontakt
E-Mail: gemeinde@oberndorf-am-lech.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/962527001615Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9090 9695-83
Fax: +49 9090 9695-98
Gemeinde Oberndorf a.Lech - Bauhof (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
An der Holzmühle
86698 Oberndorf a. Lech
Kontakt
E-Mail: gemeinde@oberndorf-am-lech.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/962527001615Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9090 9695-0
Fax: +49 9090 9695-98
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS) sowie Beitrags- und Gebührensatzungen (BG-EWS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024
Stichwörter
Abwasserbeseitigung, Abwasserentsorgung, Abwassergebühr;, Abwassergebühren, Entwässerung, Gebühren, Beiträge; Entwässerungsgebühr; Entwässerungsbeitrag, Kanalanschluss, Kanalisation, Kanalisation, Kanalanschluss, Entwässerung, Abwasserentsorgung, Kläranlage