Abwasser Beseitigung

    Abwasserentsorgung; Durchführung

    Die Abwasserentsorgung wird von den Gemeinden und Städten oder kommunalen Abwasserzweckverbänden wahrgenommen.

    Beschreibung

    Die Abwasserentsorgung ist nach dem Bayerischen Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Städte und wird von ihnen im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen. Die Gemeinden und Städte (ggf. kommunale Abwasserzweckverbände) bauen und betreiben dazu Kanalnetze (zur Abwassersammlung und -ableitung) und Kläranlagen (zur Abwasserbehandlung).

    Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.

    Damit die Gemeinden und Städte das Abwasser erfassen und die Anforderungen einhalten können, regeln sie den Umgriff des zu kanalisierenden Gemeindegebiets sowie die Anforderungen an die Art und Beschaffenheit des von den Haushalten und den Gewerbebetrieben in die Kanalisation einzuleitenden Abwassers durch die gemeindliche Entwässerungssatzung. In der Beitrags- und Gebührensatzung wird die Finanzierung der Abwasseranlagen über (einmalige) Beiträge und (laufende) Gebühren geregelt. In denjenigen Bereichen des Gemeindegebiets, in denen keine öffentliche Abwasserkanalisation errichtet wird, ist die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung Aufgabe der Grundstückseigentümer und erfolgt meist über Kleinkläranlagen.

    Haben Sie Fragen zur Abwasserbeseitigung (Kanalanschlussmöglichkeiten, Anschluss- und Benutzungszwang, Höhe der Beiträge und Gebühren, Abwasserreinigung, Ablaufwerte der Kläranlage etc.), so wenden Sie sich am besten zunächst an Ihre Gemeinde.

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    Ansprechpartner

    Stadt Leutershausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Postberg 7

    91578 Leutershausen

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    Alter Postberg 7

    91578 Leutershausen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

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    E-Mail: stadt@leutershausen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=52219990481Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 9823 951-0

    Fax: +49 9823 951-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS) sowie Beitrags- und Gebührensatzungen (BG-EWS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024

    Stichwörter

    Abwasserbeseitigung, Abwasserentsorgung, Abwassergebühr;, Abwassergebühren, Entwässerung, Gebühren, Beiträge; Entwässerungsgebühr; Entwässerungsbeitrag, Kanalanschluss, Kanalisation, Kanalisation, Kanalanschluss, Entwässerung, Abwasserentsorgung, Kläranlage

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English