Abwasserentsorgung; Durchführung
Beschreibung
Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.
Damit die Gemeinden und Städte das Abwasser erfassen und die Anforderungen einhalten können, regeln sie den Umgriff des zu kanalisierenden Gemeindegebiets sowie die Anforderungen an die Art und Beschaffenheit des von den Haushalten und den Gewerbebetrieben in die Kanalisation einzuleitenden Abwassers durch die gemeindliche Entwässerungssatzung. In der Beitrags- und Gebührensatzung wird die Finanzierung der Abwasseranlagen über (einmalige) Beiträge und (laufende) Gebühren geregelt. In denjenigen Bereichen des Gemeindegebiets, in denen keine öffentliche Abwasserkanalisation errichtet wird, ist die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung Aufgabe der Grundstückseigentümer und erfolgt meist über Kleinkläranlagen.
Haben Sie Fragen zur Abwasserbeseitigung (Kanalanschlussmöglichkeiten, Anschluss- und Benutzungszwang, Höhe der Beiträge und Gebühren, Abwasserreinigung, Ablaufwerte der Kläranlage etc.), so wenden Sie sich am besten zunächst an Ihre Gemeinde.
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Ansprechpartner
Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
92342 Freystadt
Öffnungszeiten
Di 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die in unter den Öffnungszeiten genannten Wert gelten für 15.03. bis 31.10.. Vom 01.11. bis 15.11. Di/Fr 15 - 17 Uhr, Do 14 - 17 Uhr, Sa 9 - 12 Uhr und vom 16.11. bis 14.03. Sa 9 - 12 Uhr geöffnet.
Kontakt
E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 160 98984087
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Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 61
92340 Freystadt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 3)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
92342 Freystadt
Öffnungszeiten
Di 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
und falls abweichend, auch zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes geöffnet. Eine Anlieferung von Bauunternehmer (Erdaushub und Bauschutt) ist nur unter vorheriger Anmeldung beim Deponiewart Stefan Betz, Tel.: 0160 98984087 möglich!
Kontakt
E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 160 98984087
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Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 4)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
92342 Freystadt
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E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9179 9490-69
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Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS) sowie Beitrags- und Gebührensatzungen (BG-EWS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024
Stichwörter
Abwasserbeseitigung, Abwasserentsorgung, Abwassergebühr;, Abwassergebühren, Entwässerung, Gebühren, Beiträge; Entwässerungsgebühr; Entwässerungsbeitrag, Kanalanschluss, Kanalisation, Kanalisation, Kanalanschluss, Entwässerung, Abwasserentsorgung, Kläranlage