Abwasserentsorgung; Durchführung
Beschreibung
Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.
Damit die Gemeinden und Städte das Abwasser erfassen und die Anforderungen einhalten können, regeln sie den Umgriff des zu kanalisierenden Gemeindegebiets sowie die Anforderungen an die Art und Beschaffenheit des von den Haushalten und den Gewerbebetrieben in die Kanalisation einzuleitenden Abwassers durch die gemeindliche Entwässerungssatzung. In der Beitrags- und Gebührensatzung wird die Finanzierung der Abwasseranlagen über (einmalige) Beiträge und (laufende) Gebühren geregelt. In denjenigen Bereichen des Gemeindegebiets, in denen keine öffentliche Abwasserkanalisation errichtet wird, ist die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung Aufgabe der Grundstückseigentümer und erfolgt meist über Kleinkläranlagen.
Haben Sie Fragen zur Abwasserbeseitigung (Kanalanschlussmöglichkeiten, Anschluss- und Benutzungszwang, Höhe der Beiträge und Gebühren, Abwasserreinigung, Ablaufwerte der Kläranlage etc.), so wenden Sie sich am besten zunächst an Ihre Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Oberschleißheim
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1163
85758 Oberschleißheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch ist das Rathaus ganztägig geschlossen, dafür ist das Bürgerbüro im Bürgerzentrum am Mittwoch von 14.00 bis 16.30 Uhr geöffnet
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@oberschleissheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07774690666Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 315613-0
Fax: +49 89 315613-21
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS) sowie Beitrags- und Gebührensatzungen (BG-EWS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024
Stichwörter
Abwasserbeseitigung, Abwasserentsorgung, Abwassergebühr;, Abwassergebühren, Entwässerung, Gebühren, Beiträge; Entwässerungsgebühr; Entwässerungsbeitrag, Kanalanschluss, Kanalisation, Kanalisation, Kanalanschluss, Entwässerung, Abwasserentsorgung, Kläranlage