Gewässer dritter Ordnung; Beantragung einer Förderung
Beschreibung
Wer wird gefördert?
- Kommunen und kommunale Zweckverbände
- Wasser- und Bodenverbände
- Landschaftspflegeverbände
Was wird gefördert?
Eine detaillierte Aufstellung der Fördertatbestände kann den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) entnommen werden. Schwerpunkte der Förderung sind:
- Ausbauvorhaben zur Erstellung oder Verbesserung des Hochwasserschutzes bebauter Gebiete sowie die konzeptionelle Vorarbeiten zum Thema Hochwasserschutz (z.B. Hochwasserschutzkonzepte, Überschwemmungsgebietsermittlung)
- Ausbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern beziehungsweise ihrer Auen sowie die konzeptionelle Vorarbeiten zum Thema Gewässerökologie / Gewässerentwicklung (z.B. Gewässerentwicklungskonzepte)
- Gewässerunterhaltungsvorhaben
- Erstellung von Bewässerungskonzepten
- Erstellung von Sturzflutenkonzepten
Ansprechpartner
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen (WWA KG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kurhausstraße 26
97688 Bad Kissingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@wwa-kg.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=82331707350Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/82331707350Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 971 8029-0
Fax: +49 971 8029-299
Internet
erforderliche Unterlagen
- Eine abschließende Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas)
Voraussetzungen
Detailregelungen in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas); Beratung durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024