Gewässer dritter Ordnung; Beantragung einer Förderung
Beschreibung
Wer wird gefördert?
- Kommunen und kommunale Zweckverbände
- Wasser- und Bodenverbände
- Landschaftspflegeverbände
Was wird gefördert?
Eine detaillierte Aufstellung der Fördertatbestände kann den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) entnommen werden. Schwerpunkte der Förderung sind:
- Ausbauvorhaben zur Erstellung oder Verbesserung des Hochwasserschutzes bebauter Gebiete sowie die konzeptionelle Vorarbeiten zum Thema Hochwasserschutz (z.B. Hochwasserschutzkonzepte, Überschwemmungsgebietsermittlung)
- Ausbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern beziehungsweise ihrer Auen sowie die konzeptionelle Vorarbeiten zum Thema Gewässerökologie / Gewässerentwicklung (z.B. Gewässerentwicklungskonzepte)
- Gewässerunterhaltungsvorhaben
- Erstellung von Bewässerungskonzepten
- Erstellung von Sturzflutenkonzepten
Ansprechpartner
Wasserwirtschaftsamt Hof (WWA HO)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Jahnstr. 4
95030 Hof
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@wwa-ho.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=44776181344Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44776181344Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9281 891-0
Fax: +49 9281 891-100
Internet
erforderliche Unterlagen
- Eine abschließende Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas)
Voraussetzungen
Detailregelungen in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas); Beratung durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024