Förderung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen Bewilligung

    Gewässer dritter Ordnung; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (im Bereich Gewässerausbau und -unterhaltung) mit Zuwendungen.

    Beschreibung

    Wer wird gefördert?

    • Kommunen und kommunale Zweckverbände
    • Wasser- und Bodenverbände
    • Landschaftspflegeverbände

    Was wird gefördert?

    Eine detaillierte Aufstellung der Fördertatbestände kann den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) entnommen werden. Schwerpunkte der Förderung sind:

    • Ausbauvorhaben zur Erstellung oder Verbesserung des Hochwasserschutzes bebauter Gebiete sowie die konzeptionelle Vorarbeiten zum Thema Hochwasserschutz (z.B. Hochwasserschutzkonzepte, Überschwemmungsgebietsermittlung)
    • Ausbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern beziehungsweise ihrer Auen sowie die konzeptionelle Vorarbeiten zum Thema Gewässerökologie / Gewässerentwicklung (z.B. Gewässerentwicklungskonzepte)
    • Gewässerunterhaltungsvorhaben
    • Erstellung von Bewässerungskonzepten
    • Erstellung von Sturzflutenkonzepten

    Ansprechpartner

    Wasserwirtschaftsamt Landshut (WWA LA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Seligenthaler Str. 12

    84034 Landshut

    Postanschrift

    Seligenthaler Str. 12

    84034 Landshut

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@wwa-la.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=63553944347Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63553944347Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 8528-0

    Fax: +49 871 8528-119

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Eine abschließende Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas)

    Voraussetzungen

    Detailregelungen in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas); Beratung durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) verlieren ihrer Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2024. Die Richtlinien werden fortgeschrieben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English