Gewässer dritter Ordnung; Beantragung einer Förderung
Beschreibung
Wer wird gefördert?
- Kommunen und kommunale Zweckverbände
- Wasser- und Bodenverbände
- Landschaftspflegeverbände
Was wird gefördert?
Eine detaillierte Aufstellung der Fördertatbestände kann den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) entnommen werden. Schwerpunkte der Förderung sind:
- Ausbauvorhaben zur Erstellung oder Verbesserung des Hochwasserschutzes bebauter Gebiete sowie die konzeptionelle Vorarbeiten zum Thema Hochwasserschutz (z.B. Hochwasserschutzkonzepte, Überschwemmungsgebietsermittlung)
- Ausbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern beziehungsweise ihrer Auen sowie die konzeptionelle Vorarbeiten zum Thema Gewässerökologie / Gewässerentwicklung (z.B. Gewässerentwicklungskonzepte)
- Gewässerunterhaltungsvorhaben
- Erstellung von Bewässerungskonzepten
- Erstellung von Sturzflutenkonzepten
Ansprechpartner
Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt (WWA IN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 211042
85025 Ingolstadt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@wwa-in.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=45442843345Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/45442843345Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 3705-0
Fax: +49 841 3705-298
Internet
erforderliche Unterlagen
- Eine abschließende Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas)
Voraussetzungen
Detailregelungen in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas); Beratung durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024