Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen und jüdische Emigranten/Emigrantinnen; Aufnahme, Verteilung und Unterbringung
Der Freistaat nimmt nach Bayern zugewiesene Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen und jüdische Emigranten/Emigrantinnen auf, verteilt diese und bringt sie vorläufig unter.
Beschreibung
Die/der Beauftragte des Freistaates Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Ausländer (Landesbeauftragte/r) ist auch zuständig für die Aufnahme und Verteilung von Spätaussiedlern/Spätaussiedlerinnen gemäß § 4 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) und deren Angehöriger gemäß § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 BVFG sowie von jüdischen Emigranten/Emigrantinnen.
Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen reisen nach ihrer Anerkennung durch das Bundesverwaltungsamt über das Grenzdurchgangslager Friedland nach Deutschland ein. Jüdische Emigranten/Emigrantinnen erhalten vor ihrer Einreise eine Aufnahmezusage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Nach der Verteilung auf Bayern durch das Bundesverwaltungsamt (bei Spätaussiedlern/Spätaussiedlerinnen, § 8 BVFG) bzw. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (bei jüdischen Emigranten/Emigrantinnen) verteilt die/der Landesbeauftragte gemäß § 127 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze die Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen und jüdischen Emigranten/Emigrantinnen auf die einzelnen Regierungsbezirke. Eine Verteilung erfolgt nur, wenn die Personen eine staatliche Einrichtung der vorläufigen Unterbringung in Anspruch nehmen wollen. Bei der Verteilung sollen grundsätzlich anerkennungsfähige Familienbindungen zugrunde gelegt werden.
Die Regierungen stellen die unverzügliche Unterbringung der weitergeleiteten Personen in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (meist sogenannte Übergangswohnheime) sicher. Die Unterbringung ist nur vorübergehend und soll auf einen möglichst kurzen Zeitraum beschränkt sein. Der Träger der Einrichtungen ist der Freistaat Bayern.
Ansprechpartner
Die Beauftragte des Freistaates Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Ausländer (LABEA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 14 02
90507 Zirndorf
Kontakt
E-Mail: labea.verteilung@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/03887345333Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 9693-0
Fax: +49 911 9693-110
Internet
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Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 6 06
91511 Ansbach
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E-Mail: poststelle.rast@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6021993400493Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 98229-0
Regierung von Mittelfranken - Dienststelle Marienstraße (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marienstr. 21
90402 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: poststelle.marienstrasse@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0653057306116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 2352-0
Fax: +49 911 2352-100
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 125 - 128 Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG)
- § 4 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
- §§ 7 - 8 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
- § 130 Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG)
- § 23 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 07.11.2024