Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen und jüdische Emigranten/Emigrantinnen; Aufnahme, Verteilung und Unterbringung

    Der Freistaat nimmt nach Bayern zugewiesene Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen und jüdische Emigranten/Emigrantinnen auf, verteilt diese und bringt sie vorläufig unter.

    Beschreibung

    Die/der Beauftragte des Freistaates Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Ausländer (Landesbeauftragte/r) ist auch zuständig für die Aufnahme und Verteilung von Spätaussiedlern/Spätaussiedlerinnen gemäß § 4 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) und deren Angehöriger gemäß § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 BVFG sowie von jüdischen Emigranten/Emigrantinnen.

    Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen reisen nach ihrer Anerkennung durch das Bundesverwaltungsamt über das Grenzdurchgangslager Friedland nach Deutschland ein. Jüdische Emigranten/Emigrantinnen erhalten vor ihrer Einreise eine Aufnahmezusage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

    Nach der Verteilung auf Bayern durch das Bundesverwaltungsamt (bei Spätaussiedlern/Spätaussiedlerinnen, § 8 BVFG) bzw. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (bei jüdischen Emigranten/Emigrantinnen) verteilt die/der Landesbeauftragte gemäß § 127 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze die Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen und jüdischen Emigranten/Emigrantinnen auf die einzelnen Regierungsbezirke. Eine Verteilung erfolgt nur, wenn die Personen eine staatliche Einrichtung der vorläufigen Unterbringung in Anspruch nehmen wollen. Bei der Verteilung sollen grundsätzlich anerkennungsfähige Familienbindungen zugrunde gelegt werden.

    Die Regierungen stellen die unverzügliche Unterbringung der weitergeleiteten Personen in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (meist sogenannte Übergangswohnheime) sicher. Die Unterbringung ist nur vorübergehend und soll auf einen möglichst kurzen Zeitraum beschränkt sein. Der Träger der Einrichtungen ist der Freistaat Bayern.

    Ansprechpartner

    Die Beauftragte des Freistaates Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Ausländer (LABEA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rothenburger Straße 31

    90513 Zirndorf

    Postfachadresse

    Postfach 14 02

    90507 Zirndorf

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/03887345333Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 9693-0

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    Hausanschrift

    Beuthener Straße 37 - 39

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    Postfach 6 06

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    E-Mail: poststelle.rast@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6021993400493Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 98229-0

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    Regierung von Mittelfranken - Dienststelle Marienstraße (Reg MFr)

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    Hausanschrift

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    90402 Nürnberg

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    Marienstr. 21

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    E-Mail: poststelle.marienstrasse@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0653057306116Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 2352-0

    Fax: +49 911 2352-100

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 07.11.2024

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