Explosionsgefährliche Stoffe; Anzeige der Tätigkeitsaufnahme und der bestellten verantwortlichen Personen
Beschreibung
Erlaubnisinhaber oder Betriebsinhaber, die gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, müssen die Aufnahme dieser Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.
In der Anzeige muss angegeben werden,
- wer mit der Leitung des Betriebes beauftragt ist und
- wer die nach § 21 SprengG verantwortliche Person ist.
Die verantwortlichen Personen haben den sicheren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu gewährleisten. Mindestens eine über 21 Jahre alte Person ist schriftlich für diese Aufgabe zu bestellen.
Als verantwortliche Personen kommen z. B. Geschäftsinhaber, Betriebsleiter, Niederlassungsleiter oder Abteilungsleiter in Frage, die über die erforderlichen sprengstoffrechtlichen Kenntnisse (z.B. Befähigungsschein) verfügen.
Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige sind die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen, in deren Bezirk der Betrieb oder die Zweigniederlassung ihren Sitz hat.
Ansprechpartner
Regierung von Oberfranken - Dezernat 21 - Arbeitsschutz und Gefahrstoffe auf Baustellen und Sprengwesen (Reg OFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1754
96407 Coburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Im Hinblick auf die Außendiensttätigkeit der Beamten bitten wir einen Termin zu vereinbaren.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7491517975320Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 604-0
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Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.02.2024