Grundbuch; Beantragung der Löschung eines Grundpfandrechts
Grundschulden und andere Grundpfandrechte können auf Antrag des Grundstückseigentümers oder des Grundpfandrechtsgläubigers gelöscht werden.
Beschreibung
Bewilligt der Gläubiger einer Grundschuld oder eines anderen Grundpfandrechts die Löschung aus dem Grundbuch, kann der Eigentümer die Löschung des Rechts beim Grundbuchamt beantragen.
Ansprechpartner
Amtsgericht Würzburg (AG WÜ)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Ottostr. 5
97070 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Abweichende, individuelle Terminsvereinbarung sind möglich. Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@ag-wue.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=07332582162Elektronischer Rechtsverkehr
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07332582162Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 381-0
Fax: +49 9621 96241-3339
Internet
Voraussetzungen
Folgende Unterlagen müssen für die Löschung eines Grundpfandrechts dem Grundbuchamt vorgelegt werden:
- Die Zustimmung sämtlicher im Grundbuch eingetragener Eigentümer zur Löschung des Grundpfandrechts in öffentlich beglaubigter Form.
- Die Löschungsbewilligung des Gläubigers in öffentlich beglaubigter Form. Bei Sparkassen und Landesbanken ist das Siegel der Bank ausreichend.
- Bei Briefrechten zusätzlich:
- Grundpfandrechtsbrief im Original oder
- Ausschließungsbeschluss in Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk
Ein Notar besorgt auf Ihren Wunsch die benötigten Unterlagen und überwacht den Vollzug des Löschungsantrags.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühren nach dem Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) richten sich nach dem Verkehrswert des zu löschenden Rechts.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 29.10.2024