Grundbuch; Beantragung der Löschung eines Grundpfandrechts
Grundschulden und andere Grundpfandrechte können auf Antrag des Grundstückseigentümers oder des Grundpfandrechtsgläubigers gelöscht werden.
Beschreibung
Bewilligt der Gläubiger einer Grundschuld oder eines anderen Grundpfandrechts die Löschung aus dem Grundbuch, kann der Eigentümer die Löschung des Rechts beim Grundbuchamt beantragen.
Ansprechpartner
Amtsgericht Erlangen Dienstgebäude Schuhstraße (AG ER)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91051 Erlangen
Öffnungszeiten
Das Nebengebäude in der Schuhstraße 14 (Grundbuchamt) ist für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen. Persönliche Vorsprachen laufen über dem Bürgerservice im Hauptgebäude (Mozartstraße 23).
Kontakt
E-Mail: poststelle.gba@ag-er.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1223501724116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 782-0
Fax: +49 9131 782-250
Internet
Voraussetzungen
Folgende Unterlagen müssen für die Löschung eines Grundpfandrechts dem Grundbuchamt vorgelegt werden:
- Die Zustimmung sämtlicher im Grundbuch eingetragener Eigentümer zur Löschung des Grundpfandrechts in öffentlich beglaubigter Form.
- Die Löschungsbewilligung des Gläubigers in öffentlich beglaubigter Form. Bei Sparkassen und Landesbanken ist das Siegel der Bank ausreichend.
- Bei Briefrechten zusätzlich:
- Grundpfandrechtsbrief im Original oder
- Ausschließungsbeschluss in Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk
Ein Notar besorgt auf Ihren Wunsch die benötigten Unterlagen und überwacht den Vollzug des Löschungsantrags.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühren nach dem Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) richten sich nach dem Verkehrswert des zu löschenden Rechts.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 29.10.2024