Grundbuch; Beantragung der Löschung eines Grundpfandrechts
Grundschulden und andere Grundpfandrechte können auf Antrag des Grundstückseigentümers oder des Grundpfandrechtsgläubigers gelöscht werden.
Beschreibung
Bewilligt der Gläubiger einer Grundschuld oder eines anderen Grundpfandrechts die Löschung aus dem Grundbuch, kann der Eigentümer die Löschung des Rechts beim Grundbuchamt beantragen.
Ansprechpartner
Amtsgericht Rosenheim Dienstgebäude Kufsteiner Straße (AG RO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1189
83013 Rosenheim
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@ag-ro.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1491946156116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 8074-0
Fax: +49 8031 8074-200
Internet
Voraussetzungen
Folgende Unterlagen müssen für die Löschung eines Grundpfandrechts dem Grundbuchamt vorgelegt werden:
- Die Zustimmung sämtlicher im Grundbuch eingetragener Eigentümer zur Löschung des Grundpfandrechts in öffentlich beglaubigter Form.
- Die Löschungsbewilligung des Gläubigers in öffentlich beglaubigter Form. Bei Sparkassen und Landesbanken ist das Siegel der Bank ausreichend.
- Bei Briefrechten zusätzlich:
- Grundpfandrechtsbrief im Original oder
- Ausschließungsbeschluss in Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk
Ein Notar besorgt auf Ihren Wunsch die benötigten Unterlagen und überwacht den Vollzug des Löschungsantrags.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühren nach dem Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) richten sich nach dem Verkehrswert des zu löschenden Rechts.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 29.10.2024