Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Beschreibung
Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.
Ansprechpartner
Amtsgericht Schweinfurt Dienstgebäude JägersbrunnenAG SW
Adresse
Hausanschrift
Jägersbrunnen 6
97421 Schweinfurt
Postanschrift
Postfach 4040
97420 Schweinfurt
Kontakt
E-Mail: poststelle@ag-sw.bayern.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=55665927159Elektronischer Rechtsverkehr
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1525501710116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 542-0
Fax: +49 9721 542-190
Internet
Voraussetzungen
Eine Namensänderung, die beispielweise durch Heirat, Tod oder Adoption eintritt, wird auf Antrag eines Beteiligten durch das Grundbuchamt eingetragen. Voraussetzung ist der Nachweis der Namensänderung, an den das Gesetz keine bestimmten Anforderungen stellt.
Ein möglicher Nachweis kann sein:
- die Vorlage der Eheurkunde,
- die Vorlage eines Auszugs aus dem Familienstammbuch,
- die Vorlage einer Bescheinigung des Standesamts über die Namenänderung,
- die Vorlage eines Personalausweises,
- die elektronische Übermittlung eines im Personalausweis enthaltenen elektronischen Identitätsnachweis (§ 18 Personalausweisgesetz) oder
- ein Verweis auf das bereits aktualisierte Melderegister.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass das Grundbuchamt zur Eintragung der Namensänderung weitergehende Unterlagen benötigt.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 04.12.2025