Eintragung eines Berechtigten im Grundbuch Berichtigung
    99043001062000

    Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Namensänderungen und Umfirmierungen werden im Grundbuch auf Antrag nachvollzogen.

    Beschreibung

    Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Schweinfurt Dienstgebäude JägersbrunnenAG SW

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägersbrunnen 6
    97421 Schweinfurt

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    Postanschrift

    Postfach 4040
    97420 Schweinfurt

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-sw.bayern.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=55665927159Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1525501710116Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 542-0

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Eine Namensänderung, die beispielweise durch Heirat, Tod oder Adoption eintritt, wird auf Antrag eines Beteiligten durch das Grundbuchamt eingetragen. Voraussetzung ist der Nachweis der Namensänderung, an den das Gesetz keine bestimmten Anforderungen stellt.

    Ein möglicher Nachweis kann sein:

    • die Vorlage der Eheurkunde,
    • die Vorlage eines Auszugs aus dem Familienstammbuch,
    • die Vorlage einer Bescheinigung des Standesamts über die Namenänderung,
    • die Vorlage eines Personalausweises,
    • die elektronische Übermittlung eines im Personalausweis enthaltenen elektronischen Identitätsnachweis (§ 18 Personalausweisgesetz) oder
    • ein Verweis auf das bereits aktualisierte Melderegister.

    In Einzelfällen kann es vorkommen, dass das Grundbuchamt zur Eintragung der Namensänderung weitergehende Unterlagen benötigt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Eine Namensänderung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 04.12.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English