Eintragung eines Berechtigten im Grundbuch Berichtigung

    Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung

    Namensänderungen und Umfirmierungen werden im Grundbuch auf Antrag nachvollzogen.

    Beschreibung

    Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Bad Neustadt a.d.Saale Dienstgebäude Mellrichstadt (AG NES)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 6

    97638 Mellrichstadt

    Postanschrift

    Hauptstraße 6

    97638 Mellrichstadt

    Öffnungszeiten


    nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-nes.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80554875146Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9771 6214-0

    Fax: +49 9771 6214-58

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.

    Ein möglicher Nachweis ist:

    • Eheurkunde,
    • beglaubigter Auszug aus dem Familienstammbuch,
    • Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung,
    • aktueller Handelsregisterauszug.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Eine Namensänderung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English