Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung
Beschreibung
Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.
Ansprechpartner
Amtsgericht Neustadt a.d.Aisch (AG NEA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bamberger Straße 28
91413 Neustadt a.d.Aisch
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@ag-nea.bayern.de
De-Mail: ag-neustadt-an-der-aisch@egvp.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=69777056155Elektronischer Rechtsverkehr
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69777056155Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9161 784-0
Fax: +49 9621 96241-1141
Internet
Voraussetzungen
Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.
Ein möglicher Nachweis ist:
- Eheurkunde,
- beglaubigter Auszug aus dem Familienstammbuch,
- Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung,
- aktueller Handelsregisterauszug.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 10.10.2024