Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Beschreibung
Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.
Ansprechpartner
Amtsgericht Neustadt a.d.AischAG NEA
Adresse
Hausanschrift
Bamberger Straße 28
91413 Neustadt a.d.Aisch
Postanschrift
Bamberger Straße 28
91413 Neustadt a.d.Aisch
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@ag-nea.bayern.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=69777056155Elektronischer Rechtsverkehr
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69777056155Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9161 784-0
Fax: +49 9621 96241-1141
Internet
Voraussetzungen
Eine Namensänderung, die beispielweise durch Heirat, Tod oder Adoption eintritt, wird auf Antrag eines Beteiligten durch das Grundbuchamt eingetragen. Voraussetzung ist der Nachweis der Namensänderung, an den das Gesetz keine bestimmten Anforderungen stellt.
Ein möglicher Nachweis kann sein:
- die Vorlage der Eheurkunde,
- die Vorlage eines Auszugs aus dem Familienstammbuch,
- die Vorlage einer Bescheinigung des Standesamts über die Namenänderung,
- die Vorlage eines Personalausweises,
- die elektronische Übermittlung eines im Personalausweis enthaltenen elektronischen Identitätsnachweis (§ 18 Personalausweisgesetz) oder
- ein Verweis auf das bereits aktualisierte Melderegister.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass das Grundbuchamt zur Eintragung der Namensänderung weitergehende Unterlagen benötigt.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 04.12.2025