Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung
Beschreibung
Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.
Ansprechpartner
Amtsgericht Erlangen Dienstgebäude Schuhstraße (AG ER)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91051 Erlangen
Öffnungszeiten
Das Nebengebäude in der Schuhstraße 14 (Grundbuchamt) ist für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen. Persönliche Vorsprachen laufen über dem Bürgerservice im Hauptgebäude (Mozartstraße 23).
Kontakt
E-Mail: poststelle.gba@ag-er.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1223501724116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 782-0
Fax: +49 9131 782-250
Internet
Voraussetzungen
Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.
Ein möglicher Nachweis ist:
- Eheurkunde,
- beglaubigter Auszug aus dem Familienstammbuch,
- Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung,
- aktueller Handelsregisterauszug.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 10.10.2024