Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung
Beschreibung
Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.
Ansprechpartner
Amtsgericht Bayreuth Dienstgebäude Wittelsbacherring (AG BT)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@ag-bt.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1156390616116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 504-0
Fax: +49 921 504-139
Internet
Voraussetzungen
Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.
Ein möglicher Nachweis ist:
- Eheurkunde,
- beglaubigter Auszug aus dem Familienstammbuch,
- Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung,
- aktueller Handelsregisterauszug.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 10.10.2024