Eintragung eines Berechtigten im Grundbuch Berichtigung

    Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung

    Namensänderungen und Umfirmierungen werden im Grundbuch auf Antrag nachvollzogen.

    Beschreibung

    Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Regensburg (AG R)

    Adresse

    Hausanschrift

    Augustenstr. 3

    93049 Regensburg

    Postanschrift

    93066 Regensburg

    Öffnungszeiten


    Nähere Angaben zu den Öffnungszeiten erhalten Sie auf der Internetseit des Amtsgerichts Regensburg.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-r.bayern.de

    De-Mail: ag-regensburg@egvp.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=71110380157Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/71110380157Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 2003-0

    Fax: +49 941 2003-420

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.

    Ein möglicher Nachweis ist:

    • Eheurkunde,
    • beglaubigter Auszug aus dem Familienstammbuch,
    • Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung,
    • aktueller Handelsregisterauszug.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Eine Namensänderung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English