Eintragung eines Berechtigten im Grundbuch Berichtigung

    Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung

    Namensänderungen und Umfirmierungen werden im Grundbuch auf Antrag nachvollzogen.

    Beschreibung

    Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Viechtach (AG VIT)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mönchshofstr. 29

    94234 Viechtach

    Postfachadresse

    Postfach 1120

    94228 Viechtach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-vit.bayern.de

    De-Mail: ag-viechtach@egvp.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=56332589160Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/56332589160Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9942 958-0

    Fax: +49 9621 96241-4078

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.

    Ein möglicher Nachweis ist:

    • Eheurkunde,
    • beglaubigter Auszug aus dem Familienstammbuch,
    • Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung,
    • aktueller Handelsregisterauszug.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Eine Namensänderung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English