Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung
Beschreibung
Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.
Ansprechpartner
Amtsgericht Rosenheim Dienstgebäude Kufsteiner Straße (AG RO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1189
83013 Rosenheim
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@ag-ro.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1491946156116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 8074-0
Fax: +49 8031 8074-200
Internet
Voraussetzungen
Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.
Ein möglicher Nachweis ist:
- Eheurkunde,
- beglaubigter Auszug aus dem Familienstammbuch,
- Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung,
- aktueller Handelsregisterauszug.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 10.12.2024